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EuGH: Verjährung von Steueransprüchen
•Mehrwertsteuer: Verjährung von Steueransprüchen und Bemessungsgrundlage von Leistungen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer (Art. 4 und 10 der 6. MWSt-RL)
Urteilstenor des EuGH:
„1. Eine nationale Praxis, unter der bei mehrwertsteuerpflichtigen Umsätzen, die von einer Gesellschaft vor ihrer Registrierung als mehrwertsteuerpflichtig getätigt wurden, die Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der Mehrwertsteuer am zwanzigsten Tag des Monats beginnt, der auf das Kalendervierteljahr folgt, in dem diese Registrierung vorgenommen worden ist, verstößt nicht gegen die Artikel 4 und 10 der 6. MWSt-RL.
2. Es verstößt gegen die 1. MWSt-RL und gegen die 6. MWSt-RL, die Mehrwertsteuer auf eine einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gewährte Sachleistung - Überlassung eines Fahrzeugs zur privaten Nutzung - nur dann unter Einbeziehung der vom Arbeitgeber für die Miete dieses Fahrzeugs gezahlten Mehrwertsteuer in die Bemessungsgrundlage zu berechnen, wenn die Anmietung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt ist, nicht aber dann, wenn das Fahrzeug im betreffenden Staat gemietet worden wäre."
( Société financière d'investissements SPRL [SFI] Vorabentscheidungsersuchen d...