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Verkehrsflächenbeitrag OÖ
• Im Zusammenhang mit der Vorschreibung eines Verkehrsflächenbeitrages setzt § 19 Abs. 3 der Oberösterreichischen Bauordnung 1994 die Fertigstellung einer öffentlichen Verkehrsfläche zur Verwirklichung des Tatbestandes voraus. - (§ 19 Abs. 3 Oberösterreichische Bauordnung 1994, LGBl. Nr. 66/1994), (Abweisung)
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