Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wassergebühren St. Georgen/Attergau
•Die Wassergebührenordnung der Marktgemeinde St. Georgen im Attergau setzt im Abgabentatbestand des § 4 Abs. 2 voraus, daß ein Zubau zu einem bestehenden, angeschlossenen Bauwerk errichtet wird oder, im Falle der Errichtung eines neuen Bauwerkes, letzteres unmittelbar oder mittelbar an die bestehende Wasserleitungsanlage angeschlossen wird. - (§ 4 Abs. 2 VO des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Georgen im Attergau vom ), (Abweisung)
()