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Soll der Handel in eigenen Aktien erlaubt werden?
Soll in Österreich dem deutschen Weg gefolgt werden?
VON MAG. RICHARD KOHLHAUSER
Mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)) hat der deutsche Gesetzgeber den nicht zweckgebundenen Erwerb eigener Aktien im Ausmaß von 10% gesetzlich eingeführt. Er kam damit dem Wunsch des Kapitalmarktes nach mehr Flexibilität nach.) § 71 Abs. 1 Z 8 dAktG legt keinen Zweck des Aktienrückkaufes fest und überläßt dies der freien Willensbildung der Hauptversammlung. Lediglich der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck gesetzlich ausgeschlossen. Bei der beabsichtigten Einführung in Österreich) ist zu entscheiden, ob dem deutschen Weg gefolgt und der Handel in eigenen Aktien verboten, oder ein größerer Schritt in der Flexibilisierung und Transparenz am Kapitalmarkt gemacht werden soll.
1. Historische Entwicklung in der BRD)
Durch die Aktienrechtsnovelle von 1870 wurde der Erwerb eigener Aktien in Deutschland ausnahmslos verboten.) 1884 wurde das absolute Verbot zu einer Sollvorschrift, die 1897 in § 266 HGB übernommen wurde.) Die wenig effiziente Regelung galt außerdem nur für den regelmäßigen Geschäftsbetrieb. Für Zwecke außerhalb des regelmäßigen Geschäftsbetriebes war der...