Vorsicht: Abgabenhinterziehung in Fortsetzungszusammenhang
Dr. Roman Leitner
Vorsicht: Abgabenhinterziehung in Fortsetzungszusammenhang
Grundsätzliches Überdenken der Rechtsfigur des fortgesetzen Delikts notwendig
VON DR. ROMAN LEITNER
Erst jüngst hat der VwGH seine Judikatur zur fortgesetzten Abgabenhinterziehung bestätigt: Ein Finanzbeamter hatte neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit verschiedene Steuerpflichtige in den Jahren 1984 bis 1991 gleich einem Steuerberater umfassend steuerlich betreut. Die Einkünfte und Umsätze aus dieser Nebentätigkeit wurden dem Finanzamt nicht offengelegt. „Wenn die belangte Behörde bei dieser Sachlage zu dem Ergebnis gelangt ist, die laufende Unterlassung der Einreichung von Abgabenerklärungen sei von einem Gesamtvorsatz getragen und ordne sich in einen - Art, Gegenstand, Zeit und Ort der Handlung umfassenden - Gesamtplan ein, so kann dies nicht als rechtswidrig erkannt werden. Entschließt sich ein Finanzbeamter dazu - dienstrechtswidrig -, eine auf Dauer ausgerichtete entgeltliche Steuerberatung zu entfalten, so entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, daß der Vorsatz zur Abgabenverkürzung von vornherein einen längeren Zeitraum umfaßt." (). Der VwGH bestätigte damit die belangte Behörde in...
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