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Vorsteuerberichtigung im Konkurs - Masse- oder Konkursforderung?
Wie bereits berichtet, wird von BMF und Finanzprokuratur derzeit noch immer die Rechtsansicht vertreten, daß das Judikat des (in dem die Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 10 UStG als Konkursforderung qualifiziert wurde) ein Fehlurteil sei. Nach den Ausführungen des Erlasses des GZ 03 0331/3-IV/3/98, AÖFV 185/1998, sind die Finanzämter angewiesen, bis zum Ergehen eines diese Rechtsansicht des BMF bestätigenden oder verwerfenden Urteils des OGH die Vorsteuerberichtigungen gemäß § 12 Abs. 10 UStG während eines Konkursverfahrens als Masseforderungen geltend zu machen.
Nunmehr wurde das veröffentlicht. Dieses Urteil erging zur konkursrechtlichen Beurteilung der Normverbrauchsabgabe im Konkurs eines Autovermieters, welche als Masseforderung qualifiziert wurde. In diesem Urteil beschäftigte sich der OGH nochmals mit seiner Erörterung der Rechtslage im Urteil vom , 8 Ob 2244/96z. Der OGH wies darauf hin, daß er sein Urteil ausdrücklich unter Abgehen von der Vorentscheidung OGH 3 Ob 102/92 vom gefällt hat. Weiters sah er sich nicht veranlaßt, Zweifel an seiner Entscheidung kundzutun. Obwohl diese Erörterungen nur als obi...