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SWK 13, 1. Mai 1999, Seite T 148

VwGH verwirft die Versorgungsrente

Mag. Dr. Thomas Keppert

Mit Erkenntnis vom , 98/14/0045, hat der VwGH die Rentenbesteuerung neu systematisiert (vgl. Baldauf, Das rasche Ende der Vorgangsweise, SWK-Heft 8/1999, Seite S 197). Renten, die im Zusammenhang mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern vereinbart werden, können nach diesem Erkenntnis nur entweder Gegenleistungsrenten oder Unterhaltsrenten sein. Wird ein Wirtschaftsgut gegen eine nicht angemessene Rente übertragen, muß von einer freiwilligen Zuwendung bzw. einer Unterhaltsrente ausgegangen werden. Im Bereich der Übertragung von Wirtschaftsgütern ist für eine weitere Rentenkategorie, wie etwa die bisherige Versorgungsrente, nach Ansicht des VwGH kein Raum. Auch im konkreten Fall sah sich der VwGH nicht veranlaßt, seine Judikaturänderung in einem verstärkten Senat vorzunehmen, da zum EStG 1988 bisher keine Judikatur zu den Versorgungsrenten vorlag.

Ein Problem in diesem Zusammenhang sind naturgemäß wiederum die „Altfälle", die bisher als Versorgungsrenten behandelt worden sind. Der Fachsenat hat mit dem BMF wegen allfälliger erlaßmäßiger Übergangsregelungen bereits Kontakt aufgenommen. Da die Versorgungsrente vor allem bei Betriebsübergaben eine wichtige Funktion erfüllt, wurde auch eine gese...

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