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SWK 9, 20. März 1999, Seite R 29
IFB: unkörperliche Wirtschaftsgüter
•Die Absenkung des Investitionsfreibetrages für unkörperliche Wirtschaftsgüter ist bereits ab der Veranlagung 1994 und somit auch schon für vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahre anzuwenden, die im Jahr 1994 enden. - (§ 10 Abs. 4 i. d. F. SteuerreformG 1993, BGBl. 818), (Abweisung)
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