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Arbeitnehmerveranlagung
•§ 33 Abs. 10 EStG 1988 ist bei einer Arbeitnehmerveranlagung unter Berücksichtigung des besonderen Progressionsvorbehaltes anzuwenden. - (§ 3 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
(VwGH 3 Erk., , 97/14/0067, 98/14/0040, 98/14/0039)