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ÖBA 4, April 2022, Seite 302

VKrG: Verbrauchereigenschaft eines Vermieters

https://doi.org/10.47782/oeba202204030201

§ 1431 ABGB; § 1 KSchG; § 1 VKrG

Ein Kreditnehmer ist als Unternehmer zu qualifizieren, wenn sich der Kreditvertrag auf die Vermietungstätigkeit zu einer Liegenschaft mit einem Supermarkt und zwölf bis dreizehn Wohnungen bezieht, wobei die Mieten über das Kontokorrentkreditkonto abgewickelt werden.

Aus der Begründung:

Das kl Kreditunternehmen schloss mit dem Vater der Bekl drei Abstattungskreditverträge und einen Kontokorrentkredit ab. Nach dem Tod des Vaters wurden die Kreditverhältnisse durch die Bekl übernommen. Die Bekl führten iwF eine Umschuldung zu einer anderen Bank durch. Im Zuge dieser Umschuldung wurden die Salden aus den drei Abstattungskreditverträgen getilgt, dies einschließlich einer von der Kl jeweils verrechneten Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Kl macht den offenen Saldo aus dem Kontokorrentkredit geltend.

Die Bekl hielten der Höhe der Klagsforderung die von ihnen geleistete Vorfälligkeitsentschädigung entgegen. Die entsprechende Vereinbarung sei nach dem KSchG unwirksam.

Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Die Kl habe die Vorfälligkeitsentschädigung zu Recht vereinnahmt, die entsprechenden Beträge seien daher nicht von der Klagsf...

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