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SWK 9, 20. März 1999, Seite S 231

Zurechnung von Veräußerungsgewinnen

Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer im Veräußerungszeitpunkt?

Dr. Alfred Schreder

Die vor etwas mehr als 5 Jahren geschaffene Rechtsform der Privatstiftung ist nach anfänglichem Zögern sehr gut angenommen worden, und die Grenze von 1000 eingetragenen Stiftungen wird vermutlich bald erreicht werden oder ist schon überschritten. Häufig werden Privatstiftungen errichtet, wenn sich aus Alters- und sonstigen Gründen die Probleme der Regelung der Erbfolge und der Nachfolge im Unternehmen stellen. Gerade im Zusammenhang mit Unternehmensveräußerungen drängt sich die Gründung einer Stiftung geradezu auf.

Die steuerlichen Bestimmungen sehen für die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen gemäß § 31 EStG keine bestimmte Behaltefrist der Privatstiftung selbst vor. Dies hat insbesondere im Zusammenhang mit der möglichen Übertragung von Belastungen und der 1996 ausgelaufenen Firmenwertabschreibung nach dem UmgrStG in Einzelfällen zu rein steuerlich motivierten Zwischenschaltungen einer Privatstiftung und insgesamt zu Gestaltungen geführt, auf die hier nicht weiter eingegangen und denen nicht das Wort geredet werden soll. Dem Gesetzgeber waren diese Gestaltungen bekannt. Trotzdem wurde keine Behaltefrist eingeführt. Nach einem Erlaß des BMF) „ist diese Vorgangsweise daher weiterhin dem Grunde ...

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