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SWK 9, 20. März 1999, Seite K 7

Einkommensteuer - Nichtabzug privater Schulden

Nichtabzug privater Schulden (§ 23 EStG)

Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die Abziehbarkeit privat veranlaßter Schuldzinsen im Rahmen der Einkommensteuer wiedereinzuführen (bis 1974 bestand in Deutschland die Abzugsmöglichkeit). Auch wenn Selbständige ihre Zinsen teilweise als Betriebsausgaben unterbringen können, ist der Nichtabzug bei Privaten nicht verfassungswidrig (BFH , X R 105/92 in BB 1999, 192).

Anmerkung: In Österreich gab es vor dem EStG 1972 auch den Schuldzinsenabzug als Sonderausgaben. Da aber sowohl in Österreich als auch in Deutschland eifrig daran gearbeitet wird, den Schuldzinsenabzug auch beim Unternehmer einzuschränken, kann es für die Zukunft zu keinen Unterschieden mehr kommen.

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