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Ehescheidung: Ausgleichszahlung
• Bei den in Folge einer Ehescheidung zu leistenden Ausgleichszahlungen handelt es sich um der familiären Sphäre zuzuordnende Leistungen, die nach § 20 Abs. 1 Z 4 i. V. m. § 20 Abs. 3 EStG 1988 vom Abzug als Sonderausgaben ausgeschlossen sind. - (§ 18 Abs. 1 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)
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