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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 18
Familienbeihilfe: Präsenzdienst
•Die Ableistung des Präsenzdienstes stellt eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes dar, die während dieser Zeit den Anspruch auf Familienbeihilfe beseitigt. - (§ 2 FLAG), (Abweisung)
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