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Insolvenz-Ausfallsgeld: Besteuerung
•Die Konstruktion des IESG führt dazu, daß die um die gesetzlichen Abzüge verminderten (Netto-)Lohnbeträge den Arbeitnehmern in der Regel früher zufließen als im Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die korrespondierende Lohnzahlung leistet; erst der letztgenannte Zeitpunkt aber ist mangels anderweitiger Regelung maßgebend für die Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers und die Fälligkeitszeitpunkte für die Abfuhr der einbehaltenen Beträge. - (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
(3 Erk., , 0220, 0221)