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Vorsteuerabzug bei Schätzung
•Im Falle einer Schätzung ist ein Vorsteuerabzug zugelassen, wenn als erwiesen angesehen werden kann, daß dem Unternehmer Vorsteuern in Rechnung gestellt wurden, wobei es Sache des Steuerpflichtigen ist, nachzuweisen, daß Rechnungen mit Steuerausweis überhaupt ausgestellt worden sind. - (§ 12 UStG 1972), (Abweisung)
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