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Gebraucht-KFZ: Durchläuferregelung
•Derjenige, der ein gebrauchtes Kraftfahrzeug von einem Lieferer erworben hatte, der zur Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis nach objektiven Gesichtspunkten berechtigt war, konnte sich auf die Durchläuferregelung im Sinne des UStG 1972 nicht berufen. - (§ 4 Abs. 3 UStG 1972 i. d. F. vor AbgÄG 1989, BGBl. Nr. 660), (Abweisung)
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