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Zu Wegfall und Ersetzung von Klauseln in FX-Verträgen
https://doi.org/10.47782/oeba202204030001
§§ 879, 988; 907b AGBG; § 6 KSchG
Entfällt bei einem FX-Kreditvertrag eine „Konvertierungsklausel“ und käme auch eine Anwendung des § 907b Abs 1 ABGB nicht in Betracht, so bliebe es dabei, dass die Kreditrückzahlung in der Fremdwährung zu erfolgen hat. Der Kreditvertrag wäre auf dieser Basis zu erfüllen und könnte ohne die beanstandeten Klauseln fortbestehen. Der Kreditnehmer müsste sich die von ihm in fremder Währung zu leistenden Beträge dann – nicht notwendigerweise beim Kreditgeber – selbst beschaffen.
Aus der Begründung:
Der Kl ist Verbraucher und beantragte beim bekl KI (bzw deren Rechtsvorgängerin) am zur Finanzierung einer Rentenversicherung einen Kredit in CHF in einer Euro-Kredithöhe von € 318.000. Am schlossen die Parteien einen Kreditvertrag über € 318.000 ab, den der Kl in Euro, CHF oder Yen ausnützen konnte. Der Kl entschied sich zur Ausnützung in CHF. Nach auftragsgemäßer Konvertierung erhielt der Kl von der Bekl € 318.000 ausbezahlt. Vereinbart war, dass die Rückführung des Kredits währungskonform erfolgt. Der Vertrag beinhaltet folgende Konvertierungs- bzw Umrechnungsklauseln:
„Die Konvertierung des Kapitals...