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Liebhabereibeurteilung
•Der Liebhabereibeurteilung einer Tätigkeit ohne Feststellung des dieser Beurteilung zugrunde zu legenden Zeitraumes gleicher Betätigung fehlt es schon an der rechtlichen Grundvoraussetzung der Zulässigkeit einer Verneinung aus dieser Betätigung erwirtschafteter Verluste als steuerlich beachtliche Negativeinkünfte. - (§ 2 Abs. 3 EStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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Anmerkung: Im Beschwerdefall stand die Frage des Vorliegens einer Einkunftsquelle eines seit dem Jahr 1898(!) bestehenden Detail- und Großhandelsgeschäftes zur Diskussion.