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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 16
Zustellung: Hinterlegung
•Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Wirksamkeit einer Hinterlegung im Sinne des Zustellgesetzes ist nur für den Fall der Ortsabwesenheit des Empfängers vorgesehen. - (§ 17 Abs. 3 Zustellgesetz), (Abweisung)
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