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Mietvorauszahlungen: IFB?
•Stellen Mietvorauszahlungen den Barwert der angemessenen Miete für die jeweils vereinbarte Mietdauer dar, folgt daraus, daß sie das Entgelt für die laufende Nutzungsüberlassung bilden und zählen somit nicht zu den Anschaffungskosten des Rechtes auf entgeltliche Nutzung; ein Investitionsfreibetrag steht hiefür nicht zu. - (§ 10 EStG 1998), (Abweisung)
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