zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 14

Verfahren: Parteiengehör

Eine nur 5 Minuten dauernde Schlußbesprechung nach einer durchgeführten Betriebsprüfung ist nicht als Verletzung des Parteiengehörs zu werten, weil es dem Steuerpflichtigen frei stand, im Berufungsverfahren alles Zweckdienliche vorzubringen. - (§ 115 BAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
Daten werden geladen...