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Verfahren: Parteiengehör
•Eine nur 5 Minuten dauernde Schlußbesprechung nach einer durchgeführten Betriebsprüfung ist nicht als Verletzung des Parteiengehörs zu werten, weil es dem Steuerpflichtigen frei stand, im Berufungsverfahren alles Zweckdienliche vorzubringen. - (§ 115 BAO), (Abweisung)
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