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Sanierungsgewinn
•Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die bloße Sanierung des Unternehmers und nicht auch des Unternehmens nicht ausreicht, um den Schulderlaß der Gläubiger als Sanierungsgewinn ansehen zu können; das Unternehmen muß durch die Sanierung als Wirtschaftsfaktor erhalten bleiben. - (§ 36 EStG 1998), (Abweisung)
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