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Alleinverdienerabsetzbetrag
•Dem Umstand allein, daß Ehegatten (vorübergehend) allenfalls auch aus beruflichen Gründen genötigt sein können, getrennte Wohnungen benützen zu müssen, und dadurch einer finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt sind, mißt der Gesetzgeber im Rahmen der Vorschriften betreffend die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages keine tatbestandsmäßige Bedeutung zu. - (§ 57 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
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