zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 12

Lichtbäder: USt-Satz

Der Begriff „Verabreichung von Heilbädern" ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne der Verabreichung von Bädern zu verstehen, mit denen ein heilender, das heißt ein die Beseitigung bzw. Linderung von Krankheiten dienender Zweck verfolgt wird; dies trifft jedoch auf Lichtbäder ohne ärztliche Verordnung, die in erster Linie der Bräunung dienen, nicht zu. - (§ 10 Abs. 2 Z 11 UStG 1972), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
Daten werden geladen...