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ÖBA 4, April 2022, Seite 297

Zu Aufklärungspflichten bei Due-Diligence-Prüfungen

https://doi.org/10.47782/oeba202204029701

§§ 859, 1151, 1295, 1299 ABGB

Im Rahmen des Due-Diligence Berichts, der idR als Ergebnis eines Werkvertrags zu qualifizieren ist, haftet der Ersteller für Schäden aus fehlerhafter Formulierung, wenn er den Bericht grob missverständlich formuliert und ein redlicher Empfänger die Ausführungen im Bericht falsch verstehen konnte. Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass unterlassene Risikohinweise vom durchschnittlichen Empfänger so zu verstehen sind, dass in diesem Bereich keine über die für jedermann ersichtlichen (abstrakten) Alltagsrisiken hinausgehenden (konkreten) Risiken bestehen.

Aus der Begründung:

Der Kl war Werbeberater mit Know-how in Kommunikation und Marketing. Er wollte ein Unternehmen erwerben, das über eine gute Infrastruktur verfügt, aber keinen Geschäftsnachfolger hat. Er interessierte sich deshalb für einige branchenfremde Unternehmen. Die Bekl, eine Wirtschaftsprüferin, durchleuchtete deshalb in seinem Auftrag einige Unternehmen.

Zuletzt interessierte sich der Kl für den Tischlereibetrieb der K GesmbH. Er unterfertigte am als Geschäftsführer der C GesmbH mit dem Geschäftsführer der K GesmbH einen Lett...

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