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Software: Aktivierungsverbot
•Dient eine selbstentwickelte Software dauerhaft dem Betrieb in Form der Nutzungsüberlassung an Kunden, liegt ein Aktivierungsverbot für unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vor. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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