Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 14, 10. Mai 1999, Seite R 44
Verfahren: Schätzung
•Eine Schätzungsbefugnis der Behörde besteht bei einer Kalkulationsdifferenz von 10,3%. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
()