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Die "weisungsfreien" Berufungssenate
Parlamentarische Anfragebeantwortung kann Kritik an der fehlenden Unabhängigkeit der Berufungssenate nicht entkräften
Die Praxis des Rechtsmittelverfahrens im Abgabenrecht ist heftiger Kritik ausgesetzt. Das Verfahren vor den Berufungssenaten, die aus zwei Beamten und drei Laien bestehen, wird meist von der Finanzverwaltung dominiert. Die beamteten Mitglieder der Senate haben aber nicht nur die bessere Aktenkenntnis und häufig auch die bessere Kenntnis des Abgabenrechts. Entscheidend ist, daß die Mitglieder der Berufungssenate für jede einzelne Sitzung aus einem Kader von oft mehr als 100 Personen bestellt werden. Die übrigen Senatsmitglieder sind daher Marionetten in der Hand des Vorsitzenden: Er kann sie nach Belieben auswechseln. Im Schrifttum wird von Fällen berichtet, in denen ein Vorsitzender, der mit einer Abstimmungsniederlage rechnen mußte, kurz vor der Abstimmung vertagt hat, um den Senat wenige Wochen später in völlig anderer Zusammensetzung wieder einzuberufen.) Aufgrund dieser Mißstände verwundert es nicht, daß die Praxis der Senatsverfahren erst kürzlich Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage an den Finanzminister war.)
I. Praxis des Senatsverfahrens
Nach der Verfassungsvorschrift des § 271 Abs. 1 BAO sind alle Mitglieder von Berufungssenaten weisungsfrei gestellt. Dies gilt seit der BAO-Novelle BGBl...