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Gemeinnützige Sportvereinigungen Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften
(BMF) - Die Auffassung, daß ein gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 steuerbefreiter gemeinnütziger Sportverein bei der - sonst gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 - steuerfreien Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 zur Steuerpflicht optieren kann, wird nicht geteilt. Die persönliche Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 geht der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 vor. Der Fall ist mit der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 vergleichbar. Auch dort muß der Unternehmer, der einen gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 steuerfreien Umsatz steuerpflichtig behandeln will, zunächst gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten (vgl. Ruppe, UStG 1994, Tz. 407 zu § 6). (