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Ausschüttungsfiktion gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG bei einer Umwandlung nach einer Handelsabspaltung zur Neugründung
Die Bestimmung des § 9 Abs. 6 UmgrStG findet im Rahmen eines Mehrfachzuges i. S. d. § 39 UmgrStG, bestehend aus einer Handelsabspaltung zur Neugründung nach Art. VI UmgrStG und einer nachfolgenden Umwandlung der neugegründeten Gesellschaft nach Art. II UmgrStG, mangels eines Gewinnes oder Gewinnteiles im Vermögen der umgewandelten Gesellschaft unabhängig davon keine Anwendung, ob anläßlich der Abspaltung zur Neugründung das abgespaltene Vermögen zur Gänze in Nennkapital oder zum Teil in Nennkapital und Rücklage eingestellt wird bzw. ob es zu einer Buchwertübernahme i. S. d. § 202 Abs. 2 HGB oder zu einer Neubewertung i. S. d. § 202 Abs. 1 HGB gekommen ist.
• Beispiel
Die GmbH-A überträgt im Wege der Handelsabspaltung zur Neugründung einen Betrieb mit einem Buchwert von 1000 auf die neugegründete GmbH-B. Bei der GmbH-B kommt es
a) zur Übernahme des Buchwertes von 1000 und
aa) zur Einstellung in das Nennkapital von 1000
ab) zur Einstellung in das Nennkapital von 500 und Bildung einer Kapitalrücklage von 500,
b) zur Übernahme unter Neubewertung i. H. v. 4000 und
ba) zur Einstellung in das Nennkapital von 4000
bb) zur Einstellung in das Nennkapital von 500 und Bildung einer Kapitalrücklage von 3500.
Die neugegründete GmbH-B wird zum glei...