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Beteiligung einer Privatstiftung an einer irischen Kapitalgesellschaft
Die Körperschaftsteuerbefreiung einer Privatstiftung hinsichtlich ihrer Dividendeneinkünfte aus der Beteiligung an ausländischen Kapitalgesellschaften basiert auf § 13 Abs. 2 Z 3 KStG 1988. Da diese Gesetzesstelle ausschließlich auf Beteiligungen im Sinne des § 10 Abs. 1 leg. cit. abstellt und Privatstiftungen, die unter § 13 fallen, nicht zu den in § 10 Abs. 2 leg. cit. genannten Körperschaften im Sinne des § 7 Abs. 3 des KStG 1988 zählen, kommt eine Anwendung der Mißbrauchsklausel des § 10 Abs. 3 leg. cit. nicht in Betracht. Dies ändert aber nichts daran, daß der entsprechende Sachverhalt nach den allgemeinen steuerlichen Mißbrauchsregelungen zu untersuchen sein wird. (