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Zur Besteuerung von Pensionsabfindungen
Siebenjähriger „Ansparzeitraum" gesetzwidrig?
In den Lohnsteuerrichtlinien 1999 (Rz. 1110) vertritt das BMF die Ansicht, die Steuerbegünstigung des § 67 Abs. 8 lit. b EStG für Pensionsabfindungen sei nur unter der Voraussetzung eines siebenjährigen „Ansparzeitraumes" anzuwenden. Dies solle allerdings nicht gelten, wenn im Rahmen von Sanierungsprogrammen für die überwiegende Anzahl von Pensionsanspruchsberechtigten Abfindungen vorgesehen sind. Die Auffassung des BMF entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage, sowohl hinsichtlich des „Ansparzeitraumes" als wohl auch hinsichtlich der beabsichtigten Sanierungsbegünstigung. Auf letztere wird in der Folge allerdings nicht weiter eingegangen. Die Forderung nach einem siebenjährigen Ansparzeitraum soll aber im folgenden Beitrag näher untersucht werden.)
1. Der Entschädigungscharakter von Pensionsabfindungen
Der von der h. A. stets geforderte mehrjährige Abfindungszeitraum i. Z. m. § 67 Abs. 8 lit. b EStG ist nur aus einer Analogie zur Regelung über die begünstigte Besteuerung von Entschädigungen gemäß § 32 i. Z. m. § 37 Abs. 2 Z 2 EStG erklärbar. Der Gesetzeswortlaut selbst enthält kein derartiges Postulat. Aus dem Entschädigungsbegriff des § 32 EStG geht hervor, daß der Gesetzgeber unter Entschädigung grundsätzlich den Ersatz von entgehenden (zukunftsgerichtet) oder ...