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SWK 14, 10. Mai 1999, Seite T 154

Einheitswert von Grundbesitz

Mag. Johannes Unger

Zu den aktuellen Kurzinformationen in SWK-Heft 7/1999, Seite K 6, schreibt uns Herr Mag. Johannes Unger, Steuerberater in Wien:

„Im SWK-Heft 7/1999, Seite 284 unter der Überschrift 'Denkmalschutz (§ 28 BewG)' ist angeführt, daß bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen der Einheitswert um 30% gekürzt wird.

Im § 28 BewG ist jedoch festgelegt, daß der Einheitswert für Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere unter Denkmalschutz stehende Gebäude mit 30% des an sich maßgebenden Wertes festzustellen ist, wenn die durchschnittlichen Erhaltungskosten die erzielten Einnahmen und sonstige Vorteile übersteigen. Da derzeit keine Vermögensteuer eingehoben wird, hat diese Bestimmung nur Auswirkungen auf die Einhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde. Die Inanspruchnahme dieser Vorschrift kann bei größeren Objekten erhebliche Steuerermäßigungen bewirken."

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