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SWK 18, 20. Juni 1999, Seite R 057

Verfahren: Begründung

Darauf, ob eine Begründung inhaltlich zutreffend oder schlüssig ist, kommt es zur Erfüllung der Voraussetzung des Berufungserfordernisses nicht an. - (§ 250 Abs. 1 lit. d BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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