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Die Umsetzung des EU-Rahmenwerks für gedeckte Bankschuldverschreibungen in Österreich und Deutschland
Die gedeckte Bankschuldverschreibung („Covered Bond“) hat sich über viele Finanzkrisen hinweg als eine stabile und kostengünstige Refinanzierungsquelle für Kreditinstitute und ein sicheres Anlageinstrument erwiesen. Die Neuordnung des entsprechenden EU-Rahmenwerks zielt auf besondere Aufsicht auf der Mikroebene und auf Verbesserung der Finanzmarktstabilität insgesamt. Sie hat zwei Komponenten:
eine von den Mitgliedstaaten umzusetzende Richtlinie „über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen“ zur Sicherstellung der Struktur und Produktqualität (im folgenden „CB-RL“);
eine VO mit unmittelbarer Gesetzeskraft zur Änderung der CRR „hinsichtlich Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen“ zur Vereinheitlichung der aufsichtlichen Anforderungen an gedeckte Schuldverschreibungen in den Anlageportfolios von Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften (im folgenden „CB-VO“).
Nach Inkrafttreten zum ist die Frist für die Umsetzung in nationale Gesetzgebung am abgelaufen; das gesamte Regelwerk ist sodann ab EU-weit anzuwenden. Angesichts des jeweils recht unterschiedlichen Sachstands ...