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Ferienwohnungen und Einkunftsquellenvermutung.
Anzahl der in einem Objekt gelegenen Ferienwohnungen ist von Relevanz
Auch bei der Vermietung von Ferienwohnungen taucht die Frage auf, ob die Betätigung eine mit Einkunftsquellenvermutung oder eine mit Liebhabereivermutung ist. Wenngleich auch bei prinzipieller Einkunftsquellenvermutung letztlich einkommensteuerlich Liebhaberei vorliegen kann, ergibt sich doch unmittelbare Relevanz für den Bereich der Umsatzsteuer, da bei Einkunftsquellenvermutung keine umsatzsteuerliche Liebhaberei vorliegt. Der Artikel versucht zu beantworten, wie die Anzahl der in einem Objekt gelegenen Ferienwohnungen zu einer Einkunftsquellenvermutung führt.
1. Liebhabereiverordnung 1990
Mit dem Thema Anzahl der Ferienwohnungen und Einkunftsquellen-/Liebhabereivermutung hat sich bereits Kohler, SWK-Heft 6/1991, Seite AI 104 beschäftigt.
Laut Kohler fällt die Vermietung von bis zu fünf Ferienwohnungen unter die Liebhabereivermutung. Kohler stellte also seinerzeit auf jene Anzahl von Ferienwohnungen ab, die zugleich Abgrenzungsmerkmal zwischen gewerblichen Einkünften und Vermietungs- und Verpachtungseinkünften ist.
2. Liebhabereiverordnung 1993
Meines Erachtens ist es das Verdienst von Kohler, bereits 1991 zur Klärung obiger Rechtsfrage beigetragen zu haben. Allerdings ist die Rechtsansicht mittlerweile überholt, da aus dem Jahr 1991 s...