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Erbschaftsteuer - Gewinnspiel mit Handys führt zu keiner Schenkungssteuer
Gewinnspiel mit Handys führt zu keiner Schenkungssteuer
Die „M. m. GmbH" veranstaltete 1996 ein Gewinnspiel mit der Verlosung von drei Handys unter der Bedingung, daß die durch Los ermittelten Gewinner auch Kunden von „max-mobil" werden. In einem weiteren Gewinnspiel wurde der fünfzigtausendsten Kundschaft ein Gesprächsgutschein von 10.000 S gewährt, wenn die Kundschaft die Veröffentlichung ihres Fotos gestattete. Die einjährige Bindung als Kunde bringt eine durchschnittliche Einnahmemöglichkeit von 10.000 S je Handy. Damit liegt beiden Zuwendungen eine Gegenleistung gegenüber, die der Leistung der Telefongesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise das Moment der Freigiebigkeit nimmt (, 0255).