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SWK 18, 20. Juni 1999, Seite K 12

Körperschaftsteuer - Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 2 KStG)

Die an einen Gesellschaftergeschäftsführer bezahlte Umsatztantieme ist i. d. R. eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn in der Vereinbarung eine zeitliche und höhenmäßige Beschränkung fehlt. Auch die Erstattung von Reisekosten anläßlich von Dienstreisen kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen (BFH , I R 107/97 in BB 1999, 885).

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