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SWK 18, 20. Juni 1999, Seite K 12

Einkommensteuer - Zurückbehaltung von Verbindlichkeiten

Zurückbehaltung von Verbindlichkeiten (§§ 23, 27, 32 EStG)

Wird ein Einzelunternehmen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine GmbH eingebracht und behält sich der bisherige Unternehmer betrieblich begründete Schulden zurück, so können die weiterhin bezahlten Zinsen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sein. Unterschreitet der gemeine Wert der GmbH-Anteile hingegen den Wert der zurückbehaltenen Schulden, so stellen die Zinsen zu einem Teil Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen und zum anderen Teil nachträgliche Betriebsausgaben im Zusammenhang mit dem ehemaligen Einzelunternehmer dar (BFH , VIII R 5/96).

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