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SWK 18, 20. Juni 1999, Seite K 11

Einkommensteuer - Einschränkung von Verlustzuweisungsgesellschaften

Einschränkung von Verlustzuweisungsgesellschaften (§ 2 b dEStG)

In einem Grundsatzartikel wird die neu geschaffene Bestimmung des § 2 b dEStG erläutert, nach der Verlustzuweisungen eingeschränkt werden sollen. Persönliches Anknüpfungsmerkmal ist das Vorliegen einer Verlustzuweisungsgesellschaft oder ein ähnliches Modell. Sachliche Grundvoraussetzung ist, daß die Erzielung eines steuerlichen Vorteiles im Vordergrund steht; um dies festzustellen, ist zunächst ein Renditenvergleich vorzunehmen, wobei die Autoren die Probleme einer Renditenberechnung (welche Vorteile sind einzubeziehen, wie wird die Nachsteuerrendite berechnet u. v. a.) aufzeigen. Auch die zweite Alternativvariante, nämlich die „Verlustwerbung" bringt Probleme mit sich. Damit zeigt sich, daß auch in Deutschland die Neuregelung nur schwer vollziehbar sein wird. Geblieben ist der Verlustausgleich bis zu 100.000 DM zuzüglich der Hälfte des übersteigenden Betrages der verbleibenden positiven Einkünfte. Die Autoren schließen ihren Beitrag damit, daß sie darauf hinweisen, daß die neue Bestimmung in allen zentralen Punkten mit einer Vielzahl von offenen, nicht hinreichend bestimmten und vielfach neuartigen, wirtschaftlich gepr...

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