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Werbungskosten: Fortbildung
•Wie die Ablegung der Meisterprüfung im erlernten Lehrberuf als Fortbildung zu qualifizieren ist (vgl das hg. Erkenntnis vom , 89/14/0227), darf auch bei einer ausgeübten beruflichen Tätigkeit in einem Architekturbüro der Besuch der Vorbereitungskurse für die Baumeisterprüfung noch nicht als eine Ausbildung zu einem anderen Beruf qualifiziert werden. – (§ 16 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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