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AgB: Zwangsausgleich Ehegatte
•Es besteht keine sittliche Verpflichtung zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln zur Erfüllung eines mit der Betriebsführung in Zusammenhang stehenden Zwangsausgleiches des Ehegatten; derartige Zahlungen stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. – (§ 34 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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