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Liebhaberei: Vermietung
•Im Zusammenhang mit der Frage, ob bei der Vermietung einer Eigentumswohnung Liebhaberei vorliegt, vertritt der VwGH in ständiger Rechtsprechung die Meinung, daß unter einem absehbaren Zeitraum zur Möglichkeit der Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei einer Vermietungstätigkeit eine Zeitspanne verstanden werden muß, die zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen, üblichen Relation steht; hiebei beginnt der Prognosezeitraum mit der Anschaffung des Liegenschaftsanteils. – (§ 2 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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