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Selbstbelastung durch Selbstanzeige?
Zur Selbstanzeige der Wirte im Zusammenhang mit den „Letztverbraucherlieferungen" durch Brauereien
Nach verschiedenen Medienberichten sollen durch Hausdurchsuchungen bei Brauereien im vergangenen Jahr Unterlagen beschlagnahmt worden sein, aus denen hervorgeht, daß bestimmte Gastwirte auch beträchtliche Letztverbraucherlieferungen bezogen haben. In seinem unlängst erschienenen Beitrag (SWK-Heft 25/1999, Seite S 572) hat sich Scheil mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Wirte, welche die zum Letztverbrauch gelieferten Getränke „schwarz" ausschenkten, noch mit strafaufhebender Wirkung Selbstanzeige erstatten können.
I. Verfolgungshandlungen und Tatentdeckung
Gem § 29 Abs. 3 lit. a und b FinStrG tritt Straffreiheit durch eine Selbstanzeige nicht ein, wenn bereits Verfolgungshandlungen gegen den Anzeiger, an der Tat Beteiligte oder Hehler gesetzt waren oder die Tat bereits (auch nur teilweise) entdeckt ist. Bei den Verfolgungshandlungen kommt es nicht auf die Kenntnis des Anzeigers an, eine Tatentdeckung schließt hingegen nur dann strafaufhebende Wirkung der Selbstanzeige aus, wenn sie dem Anzeiger bekannt ist. Übereinstimmung mit Scheil besteht nun auch darin, daß die große Publizität der gesamten Problematik nicht ohne weiteres Kenntnis des einzelnen Gastwirtes von der Entdeckung seiner ...