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Anerkennung von Anlaufverlusten eines nebenberuflich tätigen Warenpräsentators
(R. K.) – Aus dem Motiv heraus, einmal selbständig und unabhängig tätig zu sein, begann der Bf. 1994 nebenberuflich eine selbständige Tätigkeit als Warenpräsentator. In dem Bemühen, einen Kundenstock aufzubauen, erwuchsen ihm Anfangsverluste. Im Jahr 1996 bot ihm ein anderes Unternehmen die Möglichkeit, sich zum staatlich geprüften Wirtschaftsberater ausbilden zu lassen. Die Anlaufprobleme als Warenpräsentator einerseits, die Ausbildungsmöglichkeit sowie die mittelfristig besseren Verdienstaussichten als Wirtschaftsberater andererseits veranlaßten den Bf., die 1994 begonnene Tätigkeit 1996 wieder aufzugeben und in den neuen Nebenberuf als Wirtschaftsberater einzusteigen. Mitte 1997 kündigte er das Angestelltenverhältnis auf, in dem er bis dahin hauptberuflich stand. Seitdem ist er selbständig als Wirtschaftsberater tätig.
In Streit stand die Anerkennung der (Anlauf-)Verluste als Warenpräsentator.
Die Verluste wurden unter Berufung auf die überwiegend im Schrifttum vertretene Rechtsauffassung (vgl. insbesondere SWK-Heft 13/1997, Seite S 334) mit folgender Begründung anerkannt: In systematischer und historischer Auslegung ist nach Überzeugung des Senates davon auszugehen, daß unter § 2...