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EBA-Leitlinienentwurf zur Übertragbarkeit als Ergänzung zur Bewertung der Abwicklungsfähigkeit bei Übertragungsstrategien
Der gegenständliche Leitlinienentwurf ergänzt die finalen Leitlinien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit (EBA/GL/2022/01) und richtet sich sowohl an Institute als auch an Behörden. Er umfasst weitere Anforderungen an die Abwicklungsstrategien der Geschäftsveräußerung (SoB), Brückeninstitute (BI) und Abtrennung von Vermögenswerten (AST). Inhaltlich konkretisieren die Leitlinien die Definition des Übertragungsumfangs sowie die Operationalisierung der Abwicklungsstrategien.
Definition des Übertragungsumfangs
Die von den Behörden stipulierte Methodologie für die Definition des Übertragungsumfangs sollte grundsätzlich so ausgestaltet sein, dass Institute diese implementieren, Hindernisse identifizieren und Verbesserungen vorschlagen können. Neben allgemeinen Anforderungen an Behörden und Institute wird auf die oben genannten Abwicklungsstrategien im Detail eingegangen und spezifische Aspekte, die für die jeweilige Abwicklungsstrategie zu berücksichtigen sind, erläutert, wobei eine funktionierende Kommunikation zwischen Institut und Behörde immer von Bedeutung ist. Darüber hinaus sollten Verbindungen finanzieller, rechtlicher, operationeller oder geschäftlicher Natur sowie grenzübers...