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Lizenzen: Empfängernennung
• Lizenzzahlungen an eine Domizilgesellschaft sind steuerlich nicht anzuerkennen, wenn als Empfänger abzusetzender Beträge nur die Domizilgesellschaft, nicht aber jene Personen genannt werden, denen die Erträgnisse aus der Domizilgesellschaft zufließen. - (§ 162 BAO), (Abweisung)
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