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Finaler ITS-Entwurf für aufsichtliche Offenlegungen zu ESG-Risiken im Einklang mit Art. 449a CRR veröffentlicht
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte den finalen Entwurf technischer Durchführungsstandards (ITS) für die aufsichtliche Offenlegung zu ESG-Risiken (environmental, social, governance). Hintergrund stellt die in der Verordnung (EU) 2019/876 (CRR2) enthaltene Verpflichtung für große und kapitalmarktorientierte Institute dar, Informationen zu ESG-Risiken ab dem offenzulegen. Die Offenlegungsstandards sollen eine hohe Vergleichbarkeit der ESG-Performance von Instituten sicherstellen und dadurch die Marktdisziplin in diesem Bereich fördern.
Die vorliegenden ITS regeln die Details dieser Säule-III-Offenlegungen und erweitern somit die Durchführungsstandards für die Offenlegung durch Institute in Bezug auf Informationen nach Titel II und III von Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).
Im Vergleich zur ursprünglich konsultierten Fassung (vgl. EBA/CP/2021/06)S. 260 hat die EBA eine neue Kennzahl eingeführt, die sogenannte Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR). In die BTAR werden Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die keine nichtfinanziellen Informationen offenlegen müssen (z.B. KMU), einfließen. Diese hat von Banken ab Juni 2024 offengelegt zu wer...