Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Liebhaberei: Schloß
• Bei einem Reitbetrieb und Betrieb eines Schlosses liegt eine Tätigkeit mit Liebhabereivermutung dann vor, wenn in 14 Jahren nur geringe Einnahmen erzielt worden sind und die Aufwendungen erst frühestens nach 28 Jahren ausgeglichen werden können. - (§ 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung), (Abweisung)
(, 0042)